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CBD-Blüten die aus Nutzhanf gewonnen werden, erfreuen sich in Deutschland einer wachsender Beliebtheit. Ihre Verfügbarkeit in vielen Geschäften, unter Anderem in vielen Kiosken und Tankstellen, sowie die Vorteile, die ihnen zugeschrieben werden, führen jedoch immer wieder zu Fragen bezüglich ihrer rechtlichen Einordnung.
Es herrscht die weitverbreitete Annahme, dass CBD-Blüten rechtlich umstritten oder gar verboten seien und das obwohl seit dem 1.April 2024 in Deutschland, legal THC-haltige Joints konsumiert werden dürfen. Das ist jedoch nicht korrekt. In diesem Beitrag möchten wir die wichtigsten rechtlichen Fakten rund um den Kauf, Verkauf und Besitz von CBD-Blüten beleuchten.
Dabei ist die Gesetztes Lage in der Bundesrepublik Deutschland bezüglich Nutzhanf ganz eindeutig geregelt. Laut des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte sind Cannabisprodukte legal, insofern es sich um Cannabis aus dem EU-Nutzhanfkatalog handelt, der weniger als 0,2%, bzw. unter 0,3% THC enthält.
Seit Februar 2023 ist der THC-Grenzwert von 0,2% THC im Nutzhanf sogar auf 0,3% angehoben worden. Den Beschluss dazu können Sie gerne hier nachlesen. Wir von Hamburg-Legal-Hanf halten unseren THC Grenzwert von maximal 0,1% weiterhin konstant. So stellen wir weiterhin sicher, dass unsere Kunden und wir uns auf der rechtssicheren Seite befinden, da so ein missbrauch zu Rauschzwecken verhindert werden kann.
CBD-Produkte, insbesondere Blüten, unterliegen klaren gesetzlichen Regelungen in Deutschland. Cannabidiol Produkte, die aus Nutzhanf gewonnen werden, sind legal, solange der THC-Gehalt unter 0,2 %, bzw. unter 0,3 % liegt und es sich um ein Produkt aus EU-zertifizierten Nutzhanf-Sorten handelt. Nutzhanf, der weniger als 0,3 % des psychoaktiven Bestandteils THC enthält, ist laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) von den Regelungen des Gesetzes ausgenommen.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt, auch wenn seit dem Jahr 2024 herkömmliches, THC-haltiges Cannabis gar nicht mehr unter dem Betäubungsmittelgesetz steht, dass die Pflanzenteile von Cannabis frei gehandelt werden dürfen, wenn sie die Voraussetzungen gemäß Anlage I des BtMG erfüllen und der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.
„Cannabidiol (CBD, eines der Hauptcannabinoide der Cannabispflanze) ist als Reinstoff derzeit nicht dem BtMG unterstellt. Für CBD-haltige Produkte, die auf Basis von Cannabisextrakten hergestellt werden, gelten hingegen die nachfolgenden betäubungsmittelrechtlichen Regelungen:
Nach dem Buchstaben b unter der Position Cannabis in Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG sind Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut (Nutzhanf) stammen oder ihr Gehalt an Δ-9-Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 % nicht übersteigt. und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.“
Derzeit wird außerdem über einen Gesetztes-Entwurf diskutiert, der, wenn er so vom Bundestag verabschiedet wird, die Rauschklausel komplett aus dem Nutzhanf Gesetzt entfernt.
Ein oft diskutierter Punkt ist, ob CBD-Blüten mit einem geringen THC-Gehalt zu Missbrauchszwecken verwendet werden können. In der Theorie und Praxis ist dies nahezu unmöglich, da selbst eine hohe Menge an relativ teurer CBD-Blüten nicht ausreicht, um einen signifikanten Rausch erzeugen zu können. Diese realitätsferne Annahme wurde von verschieden Experten widerlegt.
Zudem haben verschiedene Urteile diese rechtliche Auffassung bestätigt. Durch das BGH Urteil vom 24.03.2021 wurde vom Bundesgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland klargestellt, dass Nutzhanf Produkte, unter Ausschluss eines etwaigen Missbrauchszweckes, legal an Endverbraucher verkauft werden dürfen. Dem Urteil ging der sogenannte „Hanfbar“ Prozess voraus, bei dem die Betreiber der Hanfbar zu einer mehrjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden waren. Die Richter des BGH hatten am 24.03.21 dem Urteil vom Landgericht Braunschweig vom 28.01.20 entgegengestellt, dass die Betreiber nicht illegal gehandelt hatten, als Sie Nutzhanf an Endkunden verkauft hatten.
Der geringe THC-Gehalt macht es praktisch extrem unwirtschaftlich, aus diesen Produkten eine rauschfähige Substanz zu extrahieren. Seit der Legalisierung von Cannabis im April 2024 ist ein Missbrauch von CBD-Blüten, der bereits zuvor als absolut unwahrscheinlich galt, nun endgültig ausgeschlossen und rechtlich nicht mehr von Belang. jeder der Interesse an THC-haltigen Produkten hat, kann diese in Cannabis Social Clubs erwerben.
Für unseren CBD-Shop ist es essenziell, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, um sicherzustellen, dass alle Produkte legal angeboten werden. Dies bedeutet, dass der THC-Gehalt der Blüten regelmäßig geprüft wird, um sicherzustellen, dass er unter 0,1 % bleibt.
Viele Shops bieten nur kleine Mengen an Endverbraucher an, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, und verlangen bei größeren Mengen einen Gewerbenachweis. Solche Maßnahmen tragen auch weiterhin dazu bei, den Missbrauch zu verhindern und die Legalität des Verkaufs zu gewährleisten
Um unseren CBD Shop rechtlich vollkommen abzusichern, verkaufen wir nur geringe Mengen unserer CBD Aromablüten und anderer Nutzhanfprodukte an unsere Kunden weiter.
Für höhere Abnahmemengen muss uns ein Gewerbeschein vorgelegt werden, um einen Verkauf über unseren CBD Großhandel abzuwickeln.
Unsere oberste Priorität ist es neben der Gewährleistung einer einwandfreien und hervorragenden Qualität unserer Produkte, die Einhaltung des entsprechenden Gesetzten und Grenzwerten. Darum werden alle unsere Cannabis-Produkte regelmäßig und mehrfach im Labor analysiert, geprüft, untersucht und getestet.
Wie bereits erwähnt liegt bereits ein Gesetztes-Entwurf zur Änderung des Nutzhanf Gesetztes vor, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlich wurde. Viele Kenner der Branche spekulieren auf eine Verabschiedung dieses neuen Entwurfes durch den Bundestag im Frühjahr 2025. Den Entwurf, der im August 2024 veröffentlicht wurde, können Sie hier finden.
Bereits im Mai 2024 wurde von Cem Özdemir von den Grünen angekündigt, dass in naher Zukunft die Rauschklausel im Nutzhanfgesetz abgeschafft werden soll.
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